Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie: Funk-Messtechnik wird voraussichtlich Pflicht in Europa

Noch in diesem Jahr soll die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verabschiedet werden. Die EU will ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, zusätzliche Energie-Einsparpotenziale zu nutzen. Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen Hausbewohner beim Energiesparen unterstützen...

 
 
 
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Novellierung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie: Funk-Messtechnik wird voraussichtlich Pflicht in Europa

Noch in diesem Jahr soll die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verabschiedet werden. Die EU will ihre Mitgliedsstaaten dazu verpflichten, zusätzliche Energie-Einsparpotenziale zu nutzen. Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen Hausbewohner beim Energiesparen unterstützen.

Mai 2018 – Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED), die seit 04.12.2012 gilt, wird derzeit auf europäischer Ebene reformiert. Noch läuft das Gesetzgebungsverfahren; verschiedene Vorstellungen der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates müssen zusammengeführt und konsolidiert werden. Für die Verbrauchserfassung von Wärme, Kälte und Warmwasser sind die Paragraphen 9 bis 11 und der Anhang VII maßgeblich. Hier unterscheiden sich die jeweiligen Positionen nur in Details. Übereinstimmend sind folgende Kernaussagen, welche die Transparenz für Verbraucher erhöhen:

  • Ab 2020 installierte Zähler und Kostenverteiler sollen fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar, kosteneffizient durchführbar und im Hinblick auf die möglichen Energieeinsparungen verhältnismäßig ist.

  • Bereits installierte, nicht fernablesbare Zähler und Kostenverteiler sollen bis 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden.

  • Ab 2022 sollen Hausbewohner unterjährige Verbrauchsinformationen erhalten, vorausgesetzt, die erforderliche Messtechnik ist im Haus verfügbar.

    Mehr Transparenz für Verbraucher

    Mit all diesen Regelungen will die EU zum einen eine aktivere Beteiligung des Immobiliensektors an der Energiewende, zum anderen Vorteile für die Verbraucher erreichen: Mit unterjährigen Verbrauchsinformationen können Hausbewohner viel besser nachvollziehen, wie sich ihr Verhalten auf die Energie- kosten auswirkt. Sie können zeitnah reagieren und ihren Verbrauch sowie die Kosten senken. „Die EU will die Transparenz und zugleich den Komfort für die Verbraucher erhöhen: Sie sollen regelmäßig über ihren aktuellen Verbrauch informiert werden, ohne dass jedes Mal ein Ableser die Wohnung betreten muss“, erklärt Ralf Moysig, Geschäftsführer für zentrale Services und Organisation bei Minol.

Auf Fernablesung einstellen:

Dem aktuellen Stand zufolge soll die EED-Novelle spätestens zum Herbst 2018 verabschiedet werden. Im Anschluss daran müssen die Mitgliedsländer der EU die europäische Richtlinie noch in ihr jeweiliges nationales Recht umsetzen, in Deutschland wahrscheinlich in Form der Heizkostenverordnung. Dabei kann es noch geringe Abweichungen geben. „Wohnungsunternehmen, Verwalter und Vermieter können aber bereits davon ausgehen, dass auf lange Sicht kein Weg an einer funkbasierten Fernablesung und Abrechnung des Wärme- und Wasserverbrauchs vorbeiführen wird. Eine Fernablesung ist für die Immobilienwirtschaft auch die technisch einzige Möglichkeit, unterjährige Verbrauchsinformationen mit nur geringen Investitionskosten bereitzustellen“, sagt der Minol-Geschäftsführer. Die erwarteten Gesetzesänderungen sind umso relevanter, als die Mess- und Erfassungs- geräte in Gebäuden für mehrere Jahre installiert werden: Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von sechs, Warmwasser- und Wärmezähler von fünf Jahren. Die Lebensdauer von Heizkostenverteilern hängt von der Batterielaufzeit ab und beträgt in der Regel zehn Jahre. „Ein bevorstehender Aus- tausch der Zähler oder Heizkostenverteiler ist ein guter Zeitpunkt, um auf ein fernablesbares Funksystem umzurüsten“, rät Ralf Moysig.

Bildunterschrift: Im Unterschied zur konventionellen Ablesung funktioniert die Fernablesung ganz ohne Betreten der Wohnung - das ist für die Hausbewohner viel komfortabler. Beim smarten Funksystem Minol Connect werden die Verbrauchswerte an eine sichere Cloud übertragen, wo sie für verschiedene Auswertungen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel unterjährige Verbrauchsinformationen. Quelle: Minol

 

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Über Minol

Die Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG ist ein weltweit führender Dienstleister für die Immobilienwirtschaft. Sie gehört zur familiengeführten Minol- ZENNER-Gruppe. Hauptsitz von Minol ist Leinfelden-Echterdingen, 20 Niederlassun- gen sichern die Präsenz in ganz Deutschland. Rund um die Abrechnung der Ener- giekosten bietet Minol eine Reihe von Services, um die Betriebskosten zu minimieren und Immobilien rechtssicher zu verwalten – darunter die Legionellenprüfung des Trinkwassers und ein Service rund um Rauchwarnmelder. Die Tochtergesellschaft Minol Energie hat sich auf Erdgas für die Wohnungswirtschaft spezialisiert. Zur Unternehmensgruppe gehört weiter die ZENNER International GmbH & Co. KG in Saarbrücken. Sie produziert und vertreibt Messtechnik für globale Märkte. Minol und ZENNER haben weltweit mehr als 3.200 Mitarbeiter und sind in mehr als 60 Ländern mit Tochtergesellschaften und Vertriebspartnern vor Ort. Mehr Informationen unterwww.minol.de

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